chezmirage.com

Ausbildung

Written by: admin on 12.Juni.2011 @ 08:32

Urlaubsregelungen für Azubis

Ein Urlaub zur Erholung steht natürlich auch einem Auszubildenden zu. Hierfür gibt es explizite Regelungen durch das Arbeitsrecht, in dem ein Mindesturlaub gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Unterschied ergibt sich für den Auszubildenden dadurch ob er minder- oder schon volljährig ist. Fest steht allerdings, das der Mindesturlaub nicht unterschritten werden darf.

Zudem wird unterschieden zwischen Erholungsurlaub (grundlegender Anspruch) oder Sonder-, Bildungs- sowie Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaub (Anspruch nach Bedarf). Angegeben wird der Urlaub im Arbeitsvertrag entweder durch Werk- oder Arbeitstage. In Tarifverträgen kann es sein dass man mehr Urlaub bekommt als es das Arbeitsrecht verlangt.

Der Anspruch des Urlaubs für Minderjährige gilt auch wenn er während des Kalenderjahres volljährig wird. Ist er am Jahresanfang noch Minderjährig so hat er den vollen Anspruch für die Urlaubstage eines Minderjährigen. Diese müssen bei unter 16jährigen mindestens 30 Werktage, bei unter 17jährigen mindestens 27 Werktage und bei unter 18jährigen mindestens 25 Werktage betragen.

Wenn man volljährig ist, so gilt auch bei der Ausbildung das Bundesgesetz, was dem Azubi den gleichen Anspruch gewährleistet wie einem normalen volljährigen Arbeitnehmer. Weitere Informationen finden sich hier.

Foto Quelle Daniel Wehner

Catogories: Tipps

Leave a Reply

Impressum